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7. Koordination

Die AB-ND koordiniert ihre Tätigkeit mit den parlamentarischen Aufsichtstätigkeiten sowie mit anderen Aufsichtsstellen des Bundes und der Kantone.42 Diese Koordination wurde jedoch auch im Jahr 2021 von der Pandemie und den damit einhergehenden Massnahmen und Reiseeinschränkungen beeinflusst.


42 Art. 78 Abs. 2 NDG

7.1

Nationale Kontakte

Konferenz mit den kantonalen Aufsichtsbehörden

Am 18. August 2021 hat die AB-ND ihre zweite Tagung mit den kantonalen Aufsichtsbehörden in der Mannschaftskaserne der Berner Truppen durchgeführt. An diesem Anlass nahmen fünfzehn kantonale Aufsichtsbehörden, Vertreterinnen und Vertreter des NDB sowie zwei Leiter der KND teil. Die Tagung diente der Weiterbildung und Vernetzung der Teilnehmenden sowie dem Erfahrungsaustausch.

Zuerst sprachen die Vertreterinnen und Vertreter zweier kantonaler Aufsichtsbehörden (Solothurn und Freiburg) über ihre Ergebnisse, Herausforderungen und Erwartungen. Anschliessend präsentierten zwei Mitarbeitende des NDB ihre Perspektive, was insbesondere die Qualitäts- und Sicherheitskontrolle sowie die Kontrolle der allgemeinen Administration angeht. Auch die beiden Leiter der KND Basel-Stadt und Freiburg ergriffen das Wort und zeigten auf, wie die Aufsicht ihre Arbeit beeinflusst. Im letzten Vortrag stellte der Leiter der AB-ND die Tätigkeiten seiner Organisation seit der letzten Tagung im Jahr 2018 vor. Am Nachmittag ermöglichte es eine Podiumsdiskussion mit vier Teilnehmenden, Grundsatzfragen zu behandeln und Denkanstösse für die künftige Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten zu geben.

Die Erkenntnisse aus der Tagung sind:

Für die kantonalen Aufsichtsbehörden liegt das Hauptaugenmerk auf der Rechtmässigkeit der Tätigkeiten der KND. Insbesondere der Einsatz von Quellen, die Aufsichtslisten, das Bild der Bedrohungslage und die Abgrenzung zur Arbeit der Polizei stellen konstante Herausforderungen dar. Transparenz, Dialog und Nähe wiederum sind Schlüsselelemente des Vertrauens.

Für den NDB steht die gegenseitige Orientierung sowie die Koordination mit den KND im Vordergrund. Der NDB stellt fest, dass seit Inkrafttreten des NDG im September 2017 grosse Fortschritte erzielt worden sind. Allerdings bestehen zwischen den verschiedenen KND nach wie vor unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Datenbearbeitung und Zusammenarbeit. Der NDB fordert eindringlich, dass Unregelmässigkeiten auf allen Stufen schnellstmöglich gemeldet werden. Laut dem NDB gilt: «Gemeinsam sind wir stark, und gemeinsam gewährleisten wir die Sicherheit der Schweiz.»

In den Augen der KND ist die Entmystifizierung der nachrichtendienstlichen Tätigkeit oberstes Ziel der Aufsicht. Der Austausch mit den Aufsichtsbehörden verläuft im Allgemeinen auf konstruktive Art und Weise. Er stellt eine Möglichkeit zur Bedarfsanmeldung dar, stärkt Transparenz und Vertrauen und birgt echtes Potenzial für Weiterentwicklungen und Verbesserungen. Es wurde allerdings festgestellt, dass die Anzahl der Prüfungen, die ein KND durch alle kantonalen und nationalen Aufsichtsinstanzen über sich ergehen lassen muss, ausserordentlich hoch ist (bis zu einer Prüfung pro Monat im Fall eines bestimmten KND) und dass eine bessere Planung der Prüfungen zwischen den verschiedenen Behörden wünschenswert wäre. Zudem wurde hervorgehoben, dass für genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen erhebliche rechtliche Hindernisse bestehen. Dies hat zur Folge, dass die Informationsbeschaffung über menschliche Quellen weiterentwickelt wird.

Die AB-ND erachtet die Prüfungen, die seit Inkrafttreten des NDG durchgeführt wurden, die Zusammenarbeit mit sämtlichen Akteuren des Aufsichtsbereichs, den Informationsfluss sowie das Engagement der KND als eindeutig positive Punkte. Sie stellt jedoch Verbesserungspotenzial bei der Datenbearbeitung, dem Umgang mit den Ressourcen und dem Gebrauch der technischen Mittel fest. Erklärtes Ziel ist zweifelsohne, den Wert der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten zu erhöhen und gleichzeitig das Vertrauen zu stärken.

Nach einer langen Zeit der Unsicherheit und Verschiebung der Konferenz aufgrund der COVID-19 Pandemie war diese Tagung ein Erfolg. Die nächste Ausgabe soll im Jahr 2023 stattfinden.

Bundesverwaltungsgericht (BVGer)

Die AB-ND hat sich am 10. September 2021 mit Vertretern des BVGer über diverse Themen, darunter die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung und die Revision des NDG, ausgetauscht.

Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK)

Am 21. Mai 2021 diskutierte und koordinierte die Leitung der AB-ND mit zwei Vertretern der EFK u. a. mögliche Prüfthemen.

Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel)

Die Leitung der AB-ND und ein Mitarbeiter wurden einzig zu einer Anhörung am 20. Januar 2021 eingeladen. Dabei hat die AB-ND über den Prüfbericht «20-13 Operative Abklärungen (OPAB)» berichtet. Wir erachten die Berichterstattung der GPDel zur AB-ND als einseitig und unausgewogen. Die AB-ND hat zum Entwurf des Jahresberichts der GPDel in einem vierseitigen Schreiben Stellung genommen. Unsere Änderungsanträge wurden durch die GPDel mehrheitlich ohne Rückmeldung nicht berücksichtigt. Diese Art der Berichterstattung ist aus unserer Sicht weder im Sinne der Sache noch in der Aussenwirkung zielführend. In Bezug auf die Aufsicht der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten muss endlich ein vernünftiger Dialog zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden stattfinden können.

Interne Revision VBS (IR VBS)

Anlässlich eines telefonischen Austauschs wurde zwischen der Leitung der AB-ND und der IR VBS am 22. Januar 2021 u. a. besprochen, wie die IR allenfalls von Vorwissen der AB-ND profitieren könnte, inwiefern mit der Aufsichtstätigkeit für die Dienste auch Mehrwert generiert werden kann und dass allenfalls eine Art Peer-Review zur Kontrolle der AB-ND in Frage käme. Letzteres würde bedeuten, dass z. B. die Prozesse einer Aufsichtsbehörde von einer anderen Aufsichtsbehörde auf ihre Zweckmässigkeit überprüft würden.

Kantonales Dienstaufsichtsorgan Basel-Stadt (KDAO BS)

Der Leiter der AB-ND hat sich zusammen mit zwei Prüfungsleitenden am 15. Juli 2021 mit den Vertretern des KDAO BS getroffen, um sich über die Themen Prüfung im Bereich gewalttätiger Rechtsextremismus, die Jahresberichte der AB-ND und des KDAO BS, die Auswirkungen des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, über Methoden der Aufsicht sowie über den Prüfbericht 21-6 «KND Basel-Stadt» auszutauschen.

Unabhängige Kontrollinstanz über die Funk- und Kabelaufklärung (UKI)

Mit der Revision des NDG soll die bereits bei der Entstehung des NDG diskutierte Fusion der UKI mit der AB-ND umgesetzt werden. Zu diesem Zweck haben der Präsident der UKI und der Leiter der AB-ND vereinbart, dass die AB-ND die UKI bei ihren regelmässig stattfindenden Prüfungssitzungen begleitet. Je ein Vertreter nahm daher im Wechsel an den UKI-Sitzungen vom 26. Juni, 17. September, 22. Oktober und 18. November 2021 teil.

Ziel war es, sich einen Überblick über das Prüfgeschehen zu verschaffen und so in technischer und nachrichtendienstlicher Hinsicht das Know-how aufzubauen, das für die Übernahme der Tätigkeiten der UKI durch die AB-ND notwendig ist. Aus Gründen der Zuständigkeit verzichtete die AB-ND auf eine aktive Rolle im Prüfprozess der UKI. Die UKI berichtet ihrerseits jährlich an die GPDel, und die AB-ND erhält den Bericht jeweils zur Kenntnisnahme.

Zusätzlich nahm die AB-ND an der K-Werkstatt teil, zu der die UKI in regelmässigem Abstand Vertreter des NDB, des ZEO, des BVGer und der AB-ND einlädt. Ziel ist der gegenseitige Informationsaustausch hinsichtlich der Kabelaufklärung. Dieses Jahr wurden Themen zum Ausbau der technischen Infrastruktur, zur besonderen Herausforderung bei der Steuerung des Sensors Kabelaufklärung sowie zu rechtlichen Hürden bei der Verlängerung von Kabelaufklärungsaufträgen diskutiert.

Klausur der AB-ND mit der Direktion NDB

Im Gutachten Koller vom März 2013 zum Thema «Aufgaben-, Organisation- und Leistungsüberprüfung der Nachrichtendienstlichen Aufsicht (ND-Aufsicht) des VBS» ist in einer Empfehlung unter anderem festgehalten, dass eine jährliche Klausur zwischen der Aufsicht und dem NDB der Anfang einer längerfristigen Strategieentwicklung und der Identifikation der politischen (Gross-) Risiken sein könnte.43

Nach rund vier Jahren Erfahrung des NDB mit der AB-ND und umgekehrt ist diese Empfehlung auch im zwischenzeitlich veränderten Umfeld nach wie vor aktuell und wurde auch vom NDB unterstützt. Am 2. November 2021 traf sich die erweitere Geschäftsleitung des NDB mit der AB-ND. Der nachrichtendienstliche Berater der Chefin VBS hat an der Klausur ebenfalls teilgenommen. Ziel der ersten Veranstaltung war es, das gegenseitige Verständnis und die Akzeptanz zu fördern, und über das weitere Vorgehen zu beschliessen. Als Fazit wurde festgehalten, dass es eine nützliche Veranstaltung war und eine Wiederholung im Beisein des neuen Direktors des NDB sinnvoll sein könnte.

Die Leitung der AB-ND traf sich im Jahr 2021 mindestens einmal mit den folgenden Personen zum Austausch:

  • Chefin des VBS
  • Generalsekretär des VBS
  • Direktor/Stv. Direktor des NDB
  • Chef des MND
  • Chef des ZEO
  • Mitarbeitende des EDÖB

Das Treffen mit den Referenten aus dem EDA, Eidgenössisches Departement für Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und VBS (Einsitz im Sicherheitsausschuss des Bundesrates) musste aufgeschoben werden und hat 2021 nicht stattgefunden.

Bürgerinnen und Bürger

Die AB-ND erhielt im Jahr 2021 elf Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sie bearbeitet und beantwortet hat.


43 Gutachten «Aufgaben-, Organisations- und Leistungsüberprüfung der Nachrichtendienstlichen Aufsicht des VBS», erstellt durch Prof. Dr. iur. et lic. oec. Heinrich Koller, S. 55

7.2

Internationale Kontakte

Die AB-ND kann die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten der Schweiz nach wie vor nur bis zu den Landesgrenzen beaufsichtigen. Eine entsprechende rechtliche Grundlage für den inhaltlichen Austausch mit Partnerbehörden existiert aktuell nicht. Sie kann sich mit diesen jedoch über Aufsichtsmethoden, -prozesse und -erfahrungen austauschen.

Virtuelles Meeting, 20. September 2021: Intelligence Oversight Working Group (IOWG)

Die IOWG traf sich vor der Pandemie zweimal jährlich zu einem Austausch. Da diese Art des Austauschs aufgrund der COVID19-bedingten Einschränkungen zuletzt im Januar 2020 möglich war, traf sich die Arbeitsgruppe ein erstes Mal wieder im virtuellen Raum, um den Kontakt aufrechtzuerhalten und Fragen zur Weiterführung der Arbeitsgruppe zu klären.

Rom, 7. und 8. Oktober 2021: European Oversight Conference

Die Generalstaatsanwaltschaft von Italien lud zu einem internationalen Austausch insbesondere über diverse nationale und internationale Gerichtsurteile ein. Es wurde vor allem darüber diskutiert, welche Auswirkungen diese auf die jeweiligen Nachrichtendienste, aber auch auf die dazugehörigen Aufsichtsorgane haben. Anwesend waren neben Vertretern italienischer Aufsichtsorgane auch Delegierte aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Österreich, Portugal und der Schweiz.

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